Reisekrankenversicherung – das gilt es zu beachten!

­Der Jahresanfang ist die Zeit, in der die Urlaube geplant werden. Wer ins Ausland reist, brauchst eine Auslandskrankenversicherung. Sonst muss im Krankheitsfall mindestens einen Teil der Behandlungskosten selbst gezahlt werden. Eine gute Auslandsreise-Krankenversicherung für kurze Urlaubsreisen kostet nicht viel. Wer aber 2023 länger als acht Wochen ins Ausland reisen will, braucht einen speziellen Vertrag für Langzeitreisen. Bei der Planung sind einige Punkte zu beachten:

Eine Auslandskrankenversicherung gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres, die eine bestimmte Dauer nicht überschreiten. Meistens sind Reisen bis 56 Tage versichert. Es gibt aber auch Tarife, die nur 42 oder sogar bis zu 70 Tage gelten. Wie oft man innerhalb eines Jahres verreist, spielt keine Rolle – die Tage werden nicht addiert.

Für Reisen, die mehr als 70 Tage dauern, gibt es spezielle Auslandskrankenversicherungen. Einen solchen Vertrag braucht, wer ein Auslandssemester oder eine Weltreise plant oder den Winter im warmen Süden verbringt.

Wichtig ist, dass der Vertrag auch für das Urlaubsland gilt, in das man reist. Die Tarife für kurze Urlaubsreisen gelten in der Regel weltweit. Wer dagegen eine längere Auszeit plant, zum Beispiel eine Weltreise, sollte bei den zeitlich ausgedehnten Tarifen darauf achten, ob diese nicht auf bestimmte Regionen begrenzt sind.

Eine Reiseversicherung, die auch in den USA und Kanada gilt, ist meist teurer als ein Tarif ohne Nordamerika. Denn dort sind die Kosten für eine medizinische Behandlung besonders hoch.

Wer mit einer Vorerkrankung ins Ausland reist, sollte vorher prüfen, ob die Kosten für eine notwendige Behandlung dort durch die Auslandskrankenversicherung abgedeckt sind. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass der Anbieter seine Leistungen nicht auf „akute“ oder „unvorhersehbare“ Erkrankungen begrenzt oder den Schutz mit ähnlich unkonkreten Formulierungen einschränkt.

Zu den Versicherungsbedingungen sollte gehören, dass der Anbieter einen Rücktransport nach Deutschland zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – und nicht nur, wenn dieser unbedingt notwendig ist.

Die Auslandskrankenversicherung sollte auch die Kosten übernehmen, falls man auf der Reise an Covid-19 erkrankt.

Gern erstelle ich ein passendes Angebot.                                         Quelle ­ ­ ­ ­
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