Das ändert sich ab Juli 2023

Wichtige Änderungen ab Juli 2023 für Arbeitnehmer, Rentner und Bürgergeld-Bezieher.

Keine neue Girokarten mit Maestro-Funktion

Ab Juli 2023 dürfen Banken und Sparkassen keine neuen klassischen EC-Karten, also Girokarten mit Maestro-Funktion, mehr ausgeben. Das hatte das Unternehmen Mastercard unlängst angekündigt. Bis dahin ausgegebene Karten können allerdings noch bis zu ihrem Gültigkeitsdatum weiter genutzt werden. Ohne die Maestro-Funktion können Sie Ihre Girokarte nur noch in Deutschland verwenden – und nicht im Ausland.

Beiträge zur Pflegeversicherung steigen

Ab Juli steigen im Rahmen der Pflegereform für viele Arbeitnehmer*innen die Beiträge zur Pflegeversicherung – betroffen sind vor allem Kinderlose. Aber auch auf Familien mit mehreren Kindern kommen Änderungen zu. Konkret sehen die Beitragssätze so aus: kein Kind: 4,0%; (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%);  1 Kind: 3,4%; (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%),  2 Kinder: 3,15%; (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %);  3 Kinder: 2,9%; (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%);  4 Kinder: 2,65%; (Arbeitnehmer-Anteil: 0,95 %);  5 oder mehr Kinder: 2,4%; (Arbeitnehmer-Anteil: 0,7%).

Die Renten steigen

Die Renten in Deutschland steigen voraussichtlich ab 1. Juli im Westen um 4,39% und im Osten um 5,86%. Die Anpassung gilt nicht nur für alle Altersrenten sowie für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, sondern auch für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirt*innen aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.

Neuerungen beim Bürgergeld-Gesetz

Seit Jahresbeginn gilt das neue Bürgergeld-Gesetz, das die bis dahin geltende Hartz-IV-Regelung abgelöst hat.

    Aufstocker*innen: Viele Erwerbstätige mit geringem Einkommen beziehen Bürgergeld als ergänzende Zuwendung, stocken also ihr Einkommen auf. Für sie steigen ab Juli die Freibeträge. Wer einen Job hat, der monatlich zwischen 520 und 1.000 Euro Einkommen einbringt, hat künftig einen Freibetrag von anteilig 30% (bislang waren es 20%).

    Weiterbildung: Nehmen Bürgergeldbezieher*innen an einer Weiterbildung teilt, die zu einem Berufsabschluss führt, bekommen sie ab Juli ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Auch für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen winkt eine Weiterbildungsprämie.

    Bürgergeldbonus: Für die Teilnahme an Weiterbildungen gibt es einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass diese Weiterbildungen nicht in einen Berufsabschluss münden und länger als acht Wochen dauern.

Quelle

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