Mithilfe des Chefs fürs Alter vorsorgen

Wenn es um Deine Rente geht, verlassen sich mehr als 30 Millionen Angestellte in Deutschland auf den Pfeiler der gesetzlichen Rente. Allerdings wird die Höhe der Renten in den kommenden Jahren weiter schrumpfen. Bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente zu bauen, ist gut und sinnvoll. Ob sich Vorsorge im Betrieb lohnt, hängt am Ende davon ab, was der Chef genau anbietet und zu welchen Konditionen – und vor allem, wie stark der Arbeitgeber sich an der Finanzierung der Beiträge beteiligt.

Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttolohns in einen bAV-Vertrag einzuzahlen (sogenannte Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber muss auf Nachfrage einen solchen Vertrag anbieten.

Bei neuen Verträgen müssen Arbeitgeber seit 2019 15 % Zuschuss auf die Beiträge der Mitarbeiter geben. Ab 2022 müssen Arbeitgeber auch bereits bestehende Verträge bezuschussen. In Tarifverträgen können allerdings auch andere Regelungen getroffen werden.

Viele Chefs in Deutschland verzichten auf die klassische arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung ihrer Belegschaft. Mitarbeitende können dann überlegen, selbst tätig zu werden. Praktisch werden dann Teile des Bruttogehalts in einen geförderten bAV-Vertrag eingezahlt – oft eine spezielle Lebens- oder Rentenversicherung.

Vorteile: Mitarbeitende sparen Steuern und Sozialabgaben – Die Beiträge zum bAV-Vertrag gehen vom Bruttogehalt ab. Nur auf das verbleibende Gehalt fallen Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung) an. Unter dem Strich bekommt der Arbeitnehmer also etwas weniger Nettogehalt ausgezahlt als vor der Entgeltumwandlung, hat dann aber schon einen deutlich höheren Beitrag für seine Altersvorsorge geleistet. Mit einem guten Vertrag, dem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss und der Entlastung bei den Sozialabgaben lohnt die bAV.

Falls noch nicht geschehen, sollt sich also jeder bei seinem Chef oder der Personalabteilung darüber informieren, welche Art der betrieblichen Altersversorgung es in der Firma gibt. Bietet der Chef nichts an, ist die Frage angebracht, ob man sich selbst darum kümmern kann und einen „Fremdvertrag“ anbringen kann. Dann können wir einen guten Vertrag aussuchen und dem Chef vorlegen. Das erleichtert dem Chef die Wahl des Tarifs und Du hast das Produkt, dass Du gerne hättest.

Über Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverträge informiere ich sehr gern.

Quelle 

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